Bin ich durchgefallen? (FAQ)

Dieser Beitrag ist Teil 2 von 13 in der Serie FAQ.

Ich habe folgende Noten in der Abschlussprüfung geschrieben. Bin ich durchgefallen? Muss ich zur mündlichen Ergänzungsprüfung?

Eine sehr häufige Frage von Prüflingen an mich, die auch regelmäßig nach den schriftlichen Prüfungsterminen im Forum bei fachinformatiker.de gestellt wird, ist die nach der bestandenen Prüfung bei schlechten Noten. Mit einer kurzen Google-Suche kann man sich diese Frage aber selbst beantworten, sodass ich zugeben muss, dass sie mich inzwischen schon ein wenig nervt. 😉

Hier gibt es z.B. einen tollen Online-Rechner, der genau zeigt, ob man bestanden hat oder nicht: Notenrechner für die IT-Berufe.

Grundsätzlich erkläre ich auch schon in der allerersten Podcast-Episode, wann man bestanden hat: Aufbau und Ablauf der Abschlussprüfung. Hier nochmal kurz zusammengefasst (und nachzulesen in der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik):

  • Ein „ungenügend“ (6) in einem der Prüfungsteile führt zum Nicht-Bestehen der Prüfung.
  • Ein „ausreichend“ (4) in Teil A und Teil B führt zum Bestehen der Prüfung.
  • Wenn in max. 2 Bereichen von Teil B nur ein „mangelhaft“ (5) erreicht wurde und in einem anderen mind. „ausreichend“ (4), kann die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von 15 Minuten in einem durch den Prüfling zu bestimmenden Themenbereich ergänzt werden. Die Gewichtung ist dann 2:1 (altes Ergebnis:Ergänzungsprüfung).

Zur mündlichen Ergänzungsprüfung habe ich auch bereits eine Podcast-Episode aufgenommen: Ablauf der mündlichen Ergänzungsprüfung.

Wichtig ist vielleicht noch zu ergänzen, dass man als Prüfling nur den Teil der Prüfung (also A oder B) wiederholen muss, in dem man durchgefallen ist. Wenn man z.B. die schriftliche Prüfung versemmelt hat, kann man trotzdem noch das Projekt erfolgreich bestehen. Man muss dann in einem halben Jahr nur noch einmal die Prüfungen schreiben. Genauso kann man nur das missglückte Projekt wiederholen, wenn die schriftlichen Leistungen ausgereicht haben.

Die schriftlichen Prüfungen GA1 und GA2 werden übrigens von Prüfern wie mir korrigiert, also von Menschen. Und glaube mir, es wird immer versucht, die Prüflinge wohlwollend zu bewerten. Niemand lässt dich absichtlich durchfallen! WiSo wird allerdings maschinell korrigiert, sodass es hier keinen Interpretationsspielraum gibt.

Und ein weitere Anmerkung: Ja, deine eigene Prüfung war seit vielen Jahren mit Abstand die schwierigste! 😉 Denn in der konkreten Prüfungssituation unter Zeitdruck erlebst du die Aufgaben ganz anders als beim lockeren Vorbereiten zuhause. Schau dir die Aufgaben mit ein wenig Abstand in einigen Wochen noch einmal an und du wirst sehen, dass sie doch gar nicht so schwierig waren!

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Ausbildungsleiter für Fachinformatiker Anwendungsentwicklung und Systemintegration, IHK-Prüfer und Hochschuldozent für Programmierung und Software-Engineering.

46 comments on “Bin ich durchgefallen? (FAQ)

  1. Nick sagt:

    Hallo,
    ich muss in die mündliche Ergänzungsprüfung Fachinformatiker Systemintegration GA1. Habe da leider nur 34%. Auf welche Themen muss man sich vorbereiten?
    Vielen Dank für eine Antwort

  2. Georg sagt:

    Hallo,
    wenn ich Teil A nicht bestehe,muss ich erneut in eine Firma ein neues Projekt(Dokumentation und Präsentation mit Fachgespräch) machen?Oder kann ich die Präsentation und Fachgespräch nochmals machen?
    Danke!

  3. Stefan Macke sagt:

    Meines Wissens nach musst du den gesamten Teil A wiederholen.

  4. Viktor sagt:

    Ich habe ein spezielles Problem.
    Teil A
    GA1 44 punkte
    GA2 64 punkte
    Wiso 66 punkte
    Gesamt 56

    Teil B
    Komplett verhauen.

    Jetzt ist mein Bildungsträger der Meinung ich müsse nur den Teil B wiederholen, womit wir alle leben können. Jetzt ist aber die Mitarbeiterin bei der IHK der Meinung ich müsse zwingend noch die GA1 wiederholen stimmt das ?

  5. Stefan Macke sagt:

    Du hast Teil A und B vertauscht. Die schriftliche Prüfung (Teil B) ist insgesamt bestanden und muss daher nicht (auch nicht in Teilen) nachgeholt werden. Lies das doch einfach in der Berufsverordnung nach.

  6. Tom sagt:

    Hallo Stefan,
    was wenn ich bei Teil B GA1 und GA2 unter 50 Punkte liege, aber trotzdem Gesamt 50 % habe, bin ich da dann durchgefallen?
    Oder muss ich eventuell eine Nachprüfung ablegen?

  7. Stefan sagt:

    Hallo Tom, das kannst du hier selbst nachrechnen: Notenrechner für IT-Berufe.

  8. Jörg Fichl sagt:

    Das mit dem Wohlwollen kann ich zumindest als Externer nicht so stehen lassen. Nach abgebrochenen Studium und 22 Jahren Berufserfahrung wollte ich wenigstens den IHK Abschluss machen, schriftlich keinerlei Problem.

    Mündlich war ein Desaster: mit 10 Minuten Verspätung in den Raum gerufen, zunächst dürfte ich Tische rücken, es musste eine Kabeltrommel vom Hausmeister besorgt werden, damit überhaupt Strom in der Nähe des Tisches war. Ich durfte den vorhandenen Beamer nicht nutzen, mein eigener machte nach einigen Minuten Probleme – habe ihn zu Hause dauerhaft per Miracast in Betrieb, bei der IHK brach die Verbindung nach ein paar Minuten ab und ich durfte ein HDMI Kabel einstecken. Während der Präsentation durfte ich dem Prüfer erklären, was ein Externer ist (er kannte nur Azubis und Umschüler), es kamen weitere Zwischenfragen – alles ging von der Zeit ab, am Ende wurde nach 16 Minuten abgebrochen.

    Im Fachgespräch dann ein paar interessante Fragen: wie würden Sie eine Queue implementieren (Array oder einfach verkettete Liste), wann Arraylist vs. LinkedList (abhängig davon, ob die Anzahl der Elemente bekannt/konstant ist, beide für eine Queue eher ungeeignet (z.B. O(n) beim Entfernen des ersten Elementes bei der ArrayList), LinkedList ist zumindest bei C# eine doppelt verkettete Liste), 4 Bestandteile einer Projektkalkulation – bei der Frage war mir nicht klar, worauf er hinaus wollte, habe mit Projekt und Gemeinkosten angefangen, er wollte Lohn-, Produktions-, Materialkosten + Gewinn hören, ich kenne diese Aufstellung aber nur als 6 Punkte inkl. Beschaffungs- und Kapitalkosten).

    Im Anschluss gab es noch die lustige Anmerkung, dass er von jemandem mit meiner Erfahrung ein technisch anspruchsvolleres Projekt erwartet.

    Wow, eine SPA Anwendung mit Cron-Ausdrucksgenerator und SSE-basierter Echtzeitaktualisierung, Reporterstellung und E-Mail-Versand/-Auswertung per Exchange API ist ihm für eine Woche Programmieren nicht genug?

    Naja, Ergebnis: Teil A durchgefallen,
    aber wohlwollend würde ich das nicht nennen.

  9. Stefan Macke sagt:

    Hallo Jörg, vielen Dank für deinen Bericht. Leider war ich in der Prüfung nicht dabei und kann nichts dazu sagen. Ich weiß nur, dass erfahrungsgemäß viele Prüflinge eine etwas andere Sicht auf die Dinge haben als die Prüfer.

  10. Alex sagt:

    Hallo,

    ich habe vor wenigen Tagen meine Schriftliche Abschlussprüfung zum Fachinformatiker Anwendungsentwicklung abgeschlossen (IHK Stuttgart, BaWü). Im Prüfungsteil GA2 sind nach Speichern und Entfernen des USB Sticks auf dem 90% der Lösungen für diese Prüfung lagen, alle Daten verloren gegangen. Mitunter sind auch die vom Lehrer vorbereiteten Dateien verschwunden, ein anderer Ordner ist allerdings aufgetaucht der nichts mit meiner Prüfung zu tun hat (vielleicht wegen Stick Nr). Zu meinen ungunsten sieht das wohl sehr aus als hätte ich die Daten selbst gelöscht, das ist aber nicht das Thema. Ich habe nun mehrere Fragen:

    Der Stick hatte keinen Hardwarefehler, allerdings war der Stick mit Nummer 6 in meinem PC Nummer 5 gesteckt, was nicht sein sollte. Kann dies irgendwelche Auswirkungen haben? z.B. Betrugsschutz der zum löschen der Daten führt, da Falscher Stick?
    Wie wird meine Prüfung die anhand der Schriftlich abgegebenen Informationen in etwa 10 Punkte erreichen kann nun gewertet? Da laut IHK Notenschlüssel damit eine Note 6 erreicht wird, mein Lehrer allerdings sagte ich könne damit dennoch bestehen.
    Wie werden die Anmeldenoten (2) mit der Prüfung verrechnet? Angenommen ich habe in GA1 90% und in WiSo 70%, kann ich den Prüfungsteil B so bestehen? (Notenbekanntgabe ist in einer Woche)
    Laut IHK besteht die Möglichkeit auf eine Mündliche Ergänzungsprüfung, kann ich diese machen um das Ergebnis dieser einen Prüfung zu verbessern?
    Soll ich wegen der ganzen Situation mit den verlorenen Daten zur IHK gehen und diese um Hilfe bitten?

    Wäre Dankbar für jede Antwort!

  11. Stefan Macke sagt:

    Hallo Alex, ich habe absolut keine Ahnung, wovon du redest. Hast du die Prüfung online abgelegt? Ich wusste nicht, dass das geht.

    Grundsätzlich gilt aber: Wende dich bei solchen speziellen Fällen bitte unbedingt an deine IHK!

  12. Alex sagt:

    Hallo Stefan,
    ich habe bereits herausgefunden, dass nur in BaWü die Prüfung am PC abgelegt werden kann. Anschließend wurden alle Daten mit einem USB Stick dem Lehrer übergeben. Es wurde für schriftliche Lösungen ein Word Dokument mit den Inhalten abgegeben, je eins pro Fach.

  13. Richard sagt:

    Hallo Stefan,

    kannst du mir vielleicht weiterhelfen?
    GA 1 habe ich verhauen mit ungenügend
    GA 2 noch ausreichend
    und WISO ausreichend. Somit ist dieser Prüfungsteil nicht mehr zu retten.

    Wie schaut es mit Prüfungsteil A aus? Ich habe in der Projektarbeit (Doku) 63 Punkte.
    Den Termin für die Präsentation und Fachgespräch musste ich verschieben. Somit müsste ich ja diesen ein halbes Jahr später nochmal halten. Aber da Prüfungsteil B schon durchgefallen ist, ist Teil A auch durch? Oder kann ich die Präsi noch halten. Ich habe ein gutes Gefühl, dass ich die Präsi und Fachgespräch gut meistern werde.

    Ich würde den Schriftlichen Teil auch gerne wiederholen aber möchte jetzt nicht nochmal ein ganzes Projekt in einem Betrieb machen.

    Vielen Dank für deine Hilfe!

  14. Stefan Macke sagt:

    Hallo Richard, du musst nur den Teil wiederholen, in dem du durchgefallen bist. Wenn das Projekt bestanden ist, musst du es auch nicht noch einmal machen.

  15. Timo sagt:

    Hallo Stefan,

    ich habe meine Prüfung GA1 , GA2 und WISO jeweils mit befriedigend geschafft, jedoch durch die Dokumentation und dem Fachgespräch mit 42 und 41 Punkten (also jeweils mangelhaft) nicht bestanden.

    Nun habe ich ein 10-monatiges Praktikum hinter mir und habe kein Betrieb mehr und möchte auch kein weiteres Praktikum machen für ein neues Projekt.

    Kann ich eine Projektarbeit ohne Betrieb machen?

  16. Stefan Macke sagt:

    Hallo Timo, das tut mir leid. Soweit ich weiß, brauchst du ein Unternehmen für dein Projekt. Aber diese rechtlichen Details klärst du besser verbindlich mit deiner IHK.

  17. Dennis Heinbach sagt:

    Hallo ich habe ähnliche Situation wie Viktor,

    Teil B Sommerprüfung Fachinformatiker für Systemintegration:

    GA1: 46 Punkte
    GA2: 65 Punkte
    WISO: 55 Punkte

    Teil A

    0 Punkte wegen Plagiatsvorwurf

    Die IHK informiert mich heute 4 Wochen vor der Winterprüfung 20/21, dass ich GA1 doch wiederholen muss, da ich dort unter 50% habe. Am Tag der mündlichen Prüfung im Sommer, hat mir der Prüfungsausschuss der IHK zu 100% versichert, dass ich den schriftlichen Teil insgesamt mit 55 Punkten bestanden habe und ich nur noch die Projektarbeit wiederholen muss. Ich war total baff als heute die Nachricht reinkam. Was soll ich jetzt tun? Wo ist das in der Berufsverordnung genau angegeben?

    Ich bitte um Hilfe.

    Beste Grüße,

    Dennis H.

  18. Max Meier sagt:

    Hallo,
    ich habe meine GA1 teil die Note Ungenügent
    WiSO und GA2 aber wahrscheinlich mit gut bestanden(oder besser). Meine Berufsschule hat mir nun mitgeteilt, dass ich alle Prüfungen wiederholen muss wenn ich ein Abschlusszeugnis haben möchte. Stimmt das? Habe selbst schon ein bisschen nachgeforscht und überall steht das nur der teil wiederholt werden muss bei dem ich durchgefallen bin .

  19. Stefan Macke sagt:

    So kenne ich das auch.

  20. Nils sagt:

    Kriegt der Prüfungsausschuss die Note von WISO mitgeteilt, um eine MEP planen zu können? Bzw. kriegen die eine Kopie davon? Ich würde Maschinen jetzt nicht alles an vertrauen, eher wenn man Kreise schwärzen müsste.

  21. Stefan Macke sagt:

    Hallo Nils, am Tag der mündlichen Prüfung sollten (!) dem Prüfungsausschuss alle schriftlichen Noten und sogar die Prüfungen selbst vorliegen, da die Prüfer:innen nicht nur deine mündliche Note festlegen, sondern auch „offiziell“ deine schriftliche Note bestätigen. Durch Corona kann es natürlich dieses Jahr etwas anders laufen. Solltest du für eine MEP in Frage kommen, kannst du aber davon ausgehen, dass der Ausschuss alles tun wird, um die Prüfung korrekt durchzuführen.

  22. Joachim sagt:

    Hallo Herr Macke,
    bei mir ist wie bei einigen Mitstreitern ebenfalls der Fall eingetreten, in GA1 und GA2 nicht bestanden zu haben (31 und 42 Pkt.), WiSo habe ich mit 62 Pkt. bestanden.
    Mit der mündlichen Nachprüfung könnte ich nach meinen Berechnungen auch mit 100% (illusorisch) keine Gesamtnote von 50 Pkt. erreichen.
    Wenn ich diese aber dennoch z.B. in GA2 durchführe und dort z.B. 75 Pkt. erreiche, dann hätte ich ja für GA2 53 Pkt. und dieses bestanden, ingesamt wie schon erwähnt aber nicht.
    Wenn ich dann die schriftliche Prüfung erneut ablege, benötige ich dann nur die schriftliche Bestehen von GA1 oder muss ich auch GA2 wiederholen?
    Viele Grüße
    Joachim

  23. Stefan Macke sagt:

    Hallo Joachim, laut Berufsverordnung wird die MEP nur durchgeführt, „wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann“. Wenn du gar nicht mehr bestehen kannst, wird auch keine MEP durchgeführt. Und beim Wiederholen der Prüfung musst du nur die nicht bestandenen Teile wiederholen (so kenne ich es jedenfalls).

  24. Ali.m sagt:

    Hallo,
    Ich hab umschulung als Elektronik gemacht,mein teil A prüfung mit 56% bestanden und bei abschloss prüfung hab schriftliche zwei 4 bekommen und von wieso prüfung 6 , jetzt muss die ganze schriftliche wiederholen?kann mann nicht nur wieso prüfung machen?gibt alternative oder etwas so?

  25. Stefan Macke sagt:

    Hallo Ali, wie das bei Elektronikern läuft, kann ich dir leider nicht sagen. Ich kenne nur die IT-Berufe. Aber mit einer „6“ in einem Prüfungsteil ist meines Wissens nach Ende und du musst definitiv wiederholen. Allerdings kenne ich es auch so, dass man nur den Teil wiederholen muss, der nicht bestanden ist, also in deinem Fall nur WiSo.

  26. shilpa sagt:

    Hallo Stefan,

    ich habe in der Doku ein paar Fehler( ein zwei worten auf English, and ein File Fehler) in Usecase Diagramm gemacht, Bitte empfehlen Sie mir, was muss ich tun? I habe Prüfung am 3 Februar.

    Viele Grüße,
    Shilpa

  27. Jemirs sagt:

    Hallo,ich bin bei Mündlichen Prüfung bei Doku 67% gekriegt und bei Präsentation und Fachgespräch 30% leider.
    Muss ich jetzt komplette Dokumentation und Projektarbeit neu schreiben beziehungsweise in meinem Betrieb neu ausdenken oder kann ich bei nächstem Prüfungstermin nur die Präsentation und Fachgespräch wiederholen ?

    Danke im Voraus

  28. Stefan Macke sagt:

    Hallo Jemirs, du musst Teil A der Prüfung (Projektarbeit inkl. Dokumentation und Präsentation) wiederholen. Da du mit dem aktuellen Thema schon durchgefallen bist, würde ich ein neues empfehlen.

  29. Hermann sagt:

    Hallo Stefan,

    Es wurden für mich die folgenden vorläufigen Prüfungsergebnisse gefunden:

    Fach Punkte Note

    Ganzheitliche Aufgabe I 16 6
    Ganzheitliche Aufgabe II 48 5
    Wirtschafts- und Sozialkunde 62 4
    Ergebnis Teil B der Prüfung 38 5

    wäre es möglich die Note der Ganzheitliche Aufgabe II mit der Note der Wirtschafts- und Sozialkunde abzugleichen und bei der Wiederholung der Prüfung nur der Ganzheitliche Aufgabe I wiederzuholen?

    Vilen Dank im Voraus

  30. Stefan Macke sagt:

    Hallo Hermann, puh, das kann ich dir nicht sagen. Frag doch bitte direkt bei deiner IHK nach.

  31. Ahmad sagt:

    Moin
    Ich habe eigentlich 2 Fragen
    1- ich habe 57GA1 ,Wiso 54 aber GA2 29
    Muss ich die ganze Schriftliche teil wiederholen oder GA2?
    2- kann man einen Einsicht beantragen ?

  32. Stefan Macke sagt:

    Hallo Ahmad, beides musst du bitte bei deiner IHK nachfragen!

  33. Kevin sagt:

    Guten Tag,
    ich habe im Herbst die Abschlussprüfung für Systemintegratoren nach AO2020.
    Meine Frage wäre, wenn ob man mit einer 5 in z.B. GA1 besteht ohne etwas wiederholen zu müssen. Beispiel:
    Abschlussprüfung Teil 1: 76%
    Abschlussprüfung Teil 2: GA1 = 30% GA2= 82% WISO = 82%
    Projekt Doku + Mündliche = 75% (Zusammen)

    Müsste man hier den GA1 Teil wiederholen? Oder hat man trotzdem bestanden ohne etwas Wiederholen zu müssen

    Liebe Grüße

  34. Reza sagt:

    Hallo Stefan,
    ich bin leider etwas verwirrt. Laut dem alten Notenrechner (aus deinem Link vom 20. Juni 2020 um 17:04:54 Uhr), müsste ich theoretisch den 2. Teil der Abschlussprüfung bestanden haben.
    Einführen einer IT-Systemlösung 48 Punkte Note 5
    Kaufmännische Unterstützungsprozesse 44Punkte Note 5
    Wirtschafts- und Sozialkunde 66 Punkte Note 4
    Ausbildung: Kaufmann zum IT-System-Management
    Laut deinem aktuellen Link (vom 10. November 2022 um 20:11:39 Uhr) müsste ich nun in die mündlichen Ergänzungsprüfung.
    Welcher von den beiden Notenrechner kann ich nun glauben. Ich hoffe, nach dem alten Notenrechner 🙂
    Gruß
    Reza

  35. Stefan Macke sagt:

    Hallo Reza, eine der beiden Fünfen musst du mit einer MEP ausgleichen.

  36. Reza sagt:

    Hallo Stefan,
    vielen Dank für die Info. Wenn ich die Punkte nun in den Notenrechner eingebe, dann kommt dieses Ergebnis:
    Check Ergänzungsprüfungen…
    EP möglich in PB 3, 53 % nötig
    EP möglich in PB 4, 61 % nötig
    Würde es jetzt eher Sinn machen, in dem Fachfachbereich „Einführen einer IT-Systemlösung 48 Punkte“ reinzugeben, da ich hier 53 % erreichen muss.
    Wie kann ich mir die MEP vorstellen, um meine 53 % zu erreichen?
    Kannst du mir dazu Tipps geben, wie ich mich am besten vorbereiten kann?
    Viele Grüße
    Reza

  37. Arni sagt:

    Hallo Stefan,

    was mir noch nicht klar ist, ist die Bewertung bei der Abschlussprüfung Teil 1. Muss man diesen Teil auch ausgleichen? Was passiert wenn man sie mit ungenügend abgeschlossen (ist bei mir der Fall) hat?
    Laut dem Prüfungsrechner würde ich bestehen, wenn der zweite Teil der schriftlichen Prüfung über 50% ist und die Doku+Fachgespräch mindestens 67% sind. Stimmt der Prüfungsrechner jetzt oder wird wegen der 6 in der ersten Abschlussprüfung auch was auf mich zukommen?

    Grüße

  38. Stefan Macke sagt:

    Hallo Arni, nach der Neuordnung kannst du auch mit einer 6 in Teil 1 bestehen. Der Rechner stimmt. Schau auch gerne mal in die Ausbildungsordnung, da steht alles genau beschrieben.

  39. Aiman Hariz Hamidi sagt:

    Hallo Stefan,

    ich habe im Winter die Abschlussprüfung Fachinformatiker für Systemintegration durchgeführt.
    Leider ist mir bewusst, dass die Noten nicht so toll sind.

    Teil 1 der Abschlussprüfung
    34 mangelhaft

    Teil 2 der Abschlussprüfung
    Konzeption und Administration von IT-Systemen
    39 mangelhaft

    Analyse und Entwicklung von Netzwerken
    36 mangelhaft

    Wirtschafts- und Sozialkunde
    55 ausreichend

    Was muss nochmal wiederholt werden und habe ich die Möglichkeit durch meinen Projektarbeit und Präsentation die gesamten Prüfung zu bestehen?

    Darf ich auch eine mündliche Ergänzungsprüfung teilnehmen, wenn möglich?

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

  40. Marco sagt:

    Hallo!

    Ich möchte Sie um Ihre Meinung bitten.

    Nachdem ich Teil2 (24.04.2024) gemacht habe, ist dies das mögliche Szenario:

    1 – die ersten beiden Schriften bekomme ich eine 4
    2 – WiSo erhalte ich eine 5

    Muss ich dann 6 Monate warten, um alle drei Schriften erneut zu versuchen oder werde ich nur WiSo schreiben?

    Wäre es möglich, mit einer Ergänzungsprüfung das Nichtbestehen der WiSo nachzuholen?

    Kurz gesagt, was passiert, wenn ich in Teil2 die ersten beiden Schriften bestehe, die WiSo aber nicht?

    Danke für jede Antwort.

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