Über die Neuordnung der IT-Berufe in den Jahren 2018 und 2020 spreche ich in der einhundertvierunddreißigsten Episode des Anwendungsentwickler-Podcasts.
TL;DR
Seit dem 1. August 2018 gehören IT-Sicherheit und der verantwortungsvolle Umgang mit digitalen Medien ausdrücklich zu den Ausbildungsinhalten der IT-Berufe. Für dich als Fachinformatiker:in Anwendungsentwicklung bedeutet das, Sicherheit beim Programmieren von Anfang an mitzudenken; dein Berichtsheft führst du weiterhin auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes. Für die damals geplante Neuordnung 2020 waren weitere Inhalte und eine gestreckte Abschlussprüfung im Gespräch, deren genaue Form zum Zeitpunkt meiner Aufnahme noch offen war.
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Kapitelmarken
- [00:00:00] Einstieg in die Neuordnung der IT-Berufe
- [00:01:09] Ausbildungsordnung von 1997 und technologieunabhängige Inhalte
- [00:04:09] Anlass für die Vorstudie
- [00:04:42] Ausbildungszahlen und Frauenanteil
- [00:06:05] Ergebnisse und Vorschläge der Vorstudie
- [00:09:57] Geltungsbereich der Änderungen von 2018
- [00:11:03] Änderungsverordnung und Vergleichstabelle
- [00:12:59] Verantwortlich mit digitalen Medien umgehen
- [00:14:36] IT-Sicherheit, Datenschutz und Urheberrecht
- [00:18:26] Sicherheit beim Entwickeln von Software
- [00:19:41] Netzwerke absichern und Angriffe erkennen
- [00:21:02] Gemeinsame Anforderungen für die IT-Berufe
- [00:22:08] Berichtsheft und Berufsbildungsgesetz
- [00:24:29] Geplante Inhalte und Berufsprofile für 2020
- [00:26:11] Gestreckte Abschlussprüfung
- [00:26:52] Fachliche Kompetenzen und selbstgesteuertes Lernen
- [00:28:35] Einschätzung zum Umfang der geplanten Neuordnung
- [00:31:22] Quellen und den eigenen Ausbildungsplan prüfen
- [00:32:50] Newsletter und Checklisten
Inhalt
Die fünf IT-Berufe (Fachinformatiker der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung und Systemintegration, Informatikkaufleute, IT-Systemkaufleute und IT-Systemelektroniker) werden in der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik beschrieben. Diese wurde im Jahr 1997 erstellt und ist seitdem nicht angepasst worden, was aber auch nicht unbedingt nötig war. Die Inhalte sind nämlich bewusst so allgemein formuliert, dass man nicht alle zwei Wochen die Verordnung aktualisieren muss, nur weil es gerade mal wieder irgendeinen Trend in der IT-Branche gibt. Anstatt konkrete Programmiersprachen oder Netzwerkprotokolle als Lerninhalt vorzuschreiben, werden allgemeine Formulierungen verwendet wie z.B.
- (FIAE) 9.1 Kundenspezifische Anpassung und Softwarepflege (§ 10 Abs. 2 Nr. 9.1)
- 9.1a Anwendungslösungen entsprechend den kundenspezifischen Anforderungen einrichten, konfigurieren und anpassen
- 9.1b Software an eine veränderte Umgebung anpassen und weiterentwickeln
- 9.1c Anwendungslösungen mit Hilfe von Applikationssprachen erweitern
- (FISI) 8.1 Systemkonfiguration (§ 10 Abs. 4 Nr. 8.1)
- 8.1a Rechner- und Systemarchitekturen sowie Betriebssysteme beurteilen und einordnen
- 8.1b Betriebssysteme unter Berücksichtigung ihrer Vor- und Nachteile für bestimmte Anwendungsbereiche auswählen und konfigurieren
- 8.1c Betriebssystemsteuersprachen anwenden
Gerade ist übrigens die Rangliste 2018 der Ausbildungsberufe nach Anzahl der Neuabschlüsse beim BIBB erschienen. Der Fachinformatiker ist auf Platz 7 vorgerückt. Das Interesse an unserem Beruf ist also ungebrochen und wächst sogar. Ein Grund mehr, die Berufsinhalte auf den Prüfstand zu stellen.
Ergebnisse der Vorstudie zur Novellierung der IT-Berufe
Folgende Themen wurden im Rahmen einer Vorstudie (Umfrage bei Arbeitgebern, Schulen, Azubis) als besonders relevant für die Ausbildung identifiziert:
- Wichtige Inhalte: IT-Security, Industrie 4.0, personale und soziale Kompetenzen
- Zusammenlegung von Informatikkaufmann und IT-System-Kaufmann
- Aufteilung der beiden Fachinformatiker in separate Berufe
- Wahlqualifikationen einführen, um stärker spezialisieren zu können
- Abschlussprüfung erneuern (gestreckte Prüfung)
Novellierung der IT-Berufe zum 01.08.2018
Zum 01.08.2018 wurden die IT-Berufe nun zum ersten Mal überarbeitet. Es sind aber nur ein paar wenige Punkte verändert worden, indem das Stichwort „IT-Sicherheit“ ergänzt wurde. Der große Rest ist gleichgeblieben.
Für alle Azubis, die ihre Ausbildung am oder nach dem 01.08.2018 begonnen haben, gilt bereits die neue Verordnung!
Die konkreten Änderungen habe ich aus der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik übernommen.
| ALT | NEU | |
|---|---|---|
| 3.1f | die Auswirkungen des eigenen Kommunikations- und Informationsverhaltens in beruflichen Kontexten erkennen und Strategien zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien anwenden | |
| 5.4 | Datenschutz und Urheberrecht (§ 10 Abs. 1 Nr. 5.4) | IT-Sicherheit, Datenschutz und Urheberrecht (§ 10 Abs. 1 Nr. 5.4) |
| 5.4a | Verschlüsselungsverfahren und Zugriffsschutzmethoden anwenden | rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zur IT-Sicherheit einhalten |
| 5.4b | Vorschriften zum Datenschutz anwenden | Bedrohungsszenarien und Schadenspotentiale erkennen und bewerten |
| 5.4c | Vorschriften zum Urheberrecht anwenden | Schutzmechanismen für informations- und telekommunikationstechnische Systeme anwenden |
| 5.4d | technische Vorschriften zur Sicherung des Fernmeldegeheimnisses anwenden | Vorschriften zum Datenschutz einhalten |
| 5.4e | Daten archivieren, nicht mehr benötigte Datenbestände löschen, Datenträger entsorgen | Vorschriften zum Urheberrecht einhalten |
| 6.2e | Programme unter Berücksichtigung der Wartbarkeit und Wiederverwendbarkeit und Sicherheit erstellen | |
| nur für FISIs: | ||
| 8.2e | Angriffsszenarien auf Netzwerke erkennen und bewerten | |
| 8.2f | Systeme zur IT-Sicherheit in Netzwerken implementieren | |
Man erkennt schnell, dass damit insb. auf die aktuell immer häufiger auftretenden Hacker-Angriffe gegen Netzwerke reagiert werden soll. Aber auch der Datenschutz wurde explizit erwähnt, der inzwischen dank DSGVO aber ja auch deutlich weiter geht als nur das Fernmeldegeheimnis.
Wichtig ist, dass die Anpassungen hauptsächlich in den Bereichen vorgenommen wurden, die für alle IT-Berufe identisch sind. Es geht hier also um Grundwissen und nicht um FISI-Spezialwissen. IT-Sicherheit und Datenschutz sind auch für Anwendungsentwickler absolut wichtig und müssen z.B. bei der Programmierung der eigenen Anwendungen berücksichtigt werden. Wenn vom Anwendungsentwickler Passwörter im Klartext in der Datenbank abgelegt werden, kann der Systemintegrator noch so tolle Firewalls davorschalten, die Daten bleiben kompromittierbar!
Führen des Berichtshefts
Einige gestrichene Paragraphen beziehen sich übrigens auf das Führen des Berichtshefts, insb. der für die beiden Fachinformatiker gültige § 13:
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen. (§ 13 ITKTAusbV)
Das Führen von Ausbildungsnachweisen ist aber selbstverständlich weiterhin Bestandteil der Ausbildung. Nur das dies nun für alle Berufe verbindlich im Berufsbildungsgesetz geregelt wird und nicht mehr in den einzelnen Ausbildungsordnungen:
Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise nach § 13 Satz 2 Nummer 7 anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen. (§ 14 (2) BBiG)
Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Sie sind insbesondere verpflichtet, einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen. (§ 13 7. BBiG)
Geplante Anpassungen in 2020
Die Überarbeitung (Änderungsverordnung) der IT-Berufe 2018 war erst der Anfang. Im Jahr 2020 sollen weitere Anpassungen vorgenommen werden (Neuordnung).
- Inhaltlich wird es um Themen wie IT-Security, Virtualisierung, Cloud-Computing, Big Data oder Mobile Computing gehen. (Vgl. Neuordnung der IT-Berufe 2018 und 2020 (offline))
- Die Berufe Informatikkaufmann und IT-System-Kaufmann sollen stärker voneinander abgegrenzt werden. Der Informatikkaufmann soll ein neues Profil, eine neue Ausrichtung, neue Inhalte und eine neue Berufsbezeichnung bekommen (der Arbeitstitel ist Datenkaufleute). (Vgl. Zukunft der IT-Berufe: Informationen zum Neuordnungsverfahren)
- Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung, bei der die Zwischenprüfung durch einen ersten Teil der Abschlussprüfung ersetzt wird.
Katalog der vorläufigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Qualifikationskatalog) für Anwendungsentwickler
Vgl. Eckwerte Fachinformatiker/-in
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen
- Informieren und Beraten von Kunden, Bearbeiten von Anfragen
- Beurteilen marktgängiger IT-Produkte und kundenspezifischer Lösungen
- Konzeptionierung und Realisierung von kundenspezifischen Softwareanwendungen
- Testen und dokumentieren Anwendungen
- Modifizieren bestehender Anwendungen
- Einsetzen von Projektplanungs- und Steuerungsinstrumenten
- Anwenden von Softwareentwicklungswerkzeugen
- Entwickeln von anwendungsgerechten und ergonomischen Bedienoberflächen
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- Beseitigen von Störungen in informations- und telekommunikationstechnische Systemen
- Umsetzen, integrieren und prüfen von IT-Sicherheitsmaßnahmen und gesetzlichen Vorgaben
- Schulen und Beraten der Nutzer
- Übergeben der Leistungen an den Kunden
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Selbstgesteuertes, bedarfs-und handlungsorientiertes Lernen
- Persönliche, soziale und interkulturelle Kompetenzen
Links
- Permalink zu dieser Podcast-Episode
- RSS-Feed des Podcasts
- Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik
- Artikel 1 – Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (1. ITKTAusbVÄndV) bzw. als PDF bei der IHK Oldenburg
- Infoveranstaltung zur Neuordnung in den IT-Berufen von Stefan Ernst am 19.03.2018
- Neuordnung der IT-Berufe von Michael Assenmacher, DIHK e. V.
Zusammenfassung
Die Ausbildungsordnung als Grundlage
Für die Änderungen von 2018 habe ich die bisherige Ausbildungsordnung mit der Änderungsverordnung abgeglichen und die Ergebnisse in einer Tabelle in meinen Shownotes zusammengestellt. Die Aussagen zu 2020 geben den damaligen Planungsstand wieder.
Seit 1997 regelte eine gemeinsame Verordnung die Ausbildung in diesen IT-Berufen beziehungsweise Fachrichtungen:
- Fachinformatiker:in Anwendungsentwicklung
- Fachinformatiker:in Systemintegration
- Informatikkaufleute
- IT-Systemkaufleute
- IT-Systemelektroniker:in
Im angehängten Ausbildungsrahmenplan steht, welche Inhalte dein Betrieb dir vermitteln muss. Die Anforderungen sind technologieunabhängig formuliert. Als Fachinformatiker:in Anwendungsentwicklung lernst du beispielsweise, Software nach den Anforderungen von Kund:innen einzurichten und an eine veränderte Umgebung anzupassen. Welche Programmiersprache du dabei einsetzt, bleibt offen.
Was die Vorstudie ergeben hat
Arbeitgeber:innen und Schulen wurden ebenso befragt wie IT-Azubis und Ausbilder:innen. Dabei zeigte sich eine hohe Zufriedenheit mit den bestehenden Berufsbildern. Änderungsbedarf gab es in einzelnen Bereichen, besonders bei IT-Sicherheit und den Prüfungen.
Weitere Vorschläge betrafen hardwarenahe Programmierung im Umfeld von Industrie 4.0 und dem Internet of Things sowie persönliche und soziale Kompetenzen. Auch folgende Fragen standen zur Diskussion:
- Sollen die beiden kaufmännischen IT-Berufe zusammengeführt werden, weil sich viele Ausbildungsinhalte überschneiden?
- Sollen Anwendungsentwicklung und Systemintegration eigenständige Berufe werden?
- Können Wahlqualifikationen eine Spezialisierung ermöglichen, etwa auf Webentwicklung oder App-Entwicklung?
- Wie lässt sich die Abschlussprüfung überarbeiten, insbesondere angesichts der knappen Projektzeit und der Zwischenprüfung, die damals keinen Einfluss auf die Abschlussnote hatte?
In der BIBB-Rangliste für 2018 erreichte der Beruf Fachinformatiker:in Platz sieben nach der Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge. Der Frauenanteil lag laut der in der Aufnahme genannten Zahl bei ungefähr acht Prozent.
Welche Änderungen seit August 2018 gelten
Wenn du deine Ausbildung ab dem 1. August 2018 begonnen hast, gelten die ergänzten Inhalte für dich. Dein Ausbildungsbetrieb muss sie vermitteln. Für einen früheren Ausbildungsbeginn blieb die bisherige Verordnung maßgeblich.
Große Teile der Ausbildungsordnung blieben erhalten. Die Änderungen betrafen vor allem den Umgang mit digitalen Medien und die IT-Sicherheit.
Verantwortlich mit digitalen Medien umgehen
Du sollst erkennen können, welche Folgen dein Kommunikationsverhalten im beruflichen Umfeld hat. Dazu gehört, vertrauliche Daten zu schützen und bewusst damit umzugehen, was du online veröffentlichst.
Gerade mit administrativen Rechten kannst du auf sensible Informationen zugreifen. Bei einem Beitrag über deinen Arbeitsalltag musst du deshalb darauf achten, welche Daten du dabei preisgibst. Auch wie du dich online darstellst und an Diskussionen beteiligst, gehört zu diesem Ausbildungsinhalt.
IT-Sicherheit für die IT-Berufe
Der bisherige Bereich "Datenschutz und Urheberrecht" wurde um IT-Sicherheit ergänzt. Dazu gehören folgende Anforderungen:
- Rechtliche Regeln und betriebliche Vorgaben zur IT-Sicherheit einhalten, beispielsweise Vorgaben zu Passwörtern oder verschlüsselten E-Mails.
- Bedrohungen erkennen und mögliche Schäden bewerten.
- Schutzmechanismen für IT-Systeme anwenden.
- Vorschriften zum Datenschutz beachten.
- Urheberrechtliche Vorgaben einhalten, etwa beim Einbinden fremder Bilder in eine Präsentation.
Verschlüsselung und Zugriffsschutz waren bereits zuvor Bestandteil der Ausbildung. Durch die überarbeiteten Formulierungen wurde IT-Sicherheit deutlicher im Rahmenplan verankert. Diese allgemeinen Inhalte gelten auch für die kaufmännischen IT-Berufe und für IT-Systemelektroniker:innen.
Sichere Software entwickeln
Für Fachinformatiker:innen Anwendungsentwicklung wurde Sicherheit ausdrücklich als Anforderung beim Erstellen von Programmen ergänzt. Du sollst sie bereits beim Entwerfen und Programmieren berücksichtigen, während du zugleich auf wartbaren und wiederverwendbaren Code achtest.
Bei einer Webanwendung können beispielsweise SQL-Injection oder Cross-Site-Scripting relevante Angriffsmöglichkeiten sein. Welche Schutzmaßnahmen passen, hängt von deiner Anwendung ab. Die Verordnung schreibt dafür keine bestimmte Technologie vor.
Netzwerke absichern
Für Fachinformatiker:innen Systemintegration kamen Anforderungen hinzu, Angriffe auf Netzwerke zu erkennen und zu bewerten sowie Systeme für die Netzwerksicherheit einzurichten.
Mit Monitoring lässt sich beispielsweise untersuchen, ob viele Anfragen auf einen DDoS-Angriff zurückgehen oder durch regulären Verkehr entstehen. Zu den möglichen Schutzmaßnahmen gehören Firewalls und Paketfilter.
Das Berichtsheft weiterführen
Mit der Änderung entfielen die eigenen Berichtsheft-Paragrafen in der Ausbildungsordnung. Die Pflicht, einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen, ergibt sich aus dem Berufsbildungsgesetz.
Dein Betrieb muss dich dazu anhalten und die Nachweise regelmäßig durchsehen. Du darfst dein Berichtsheft während der Arbeitszeit führen. Ein geführter Ausbildungsnachweis gehört zu den Voraussetzungen, um zur Prüfung zugelassen zu werden.
Was für 2020 diskutiert wurde
Zum Zeitpunkt meiner Aufnahme waren die Einzelheiten der größeren Neuordnung noch offen. Als mögliche zusätzliche Themen wurden unter anderem Virtualisierung und Cloud Computing genannt, außerdem Big Data und Mobile Computing. Bei IT-Sicherheit wurde geprüft, ob weitere Inhalte nötig sind.
Für die kaufmännischen Berufe standen eine klarere Abgrenzung oder eine Zusammenführung zur Diskussion. Ein neues Profil für Informatikkaufleute wurde unter dem Arbeitstitel "Datenkaufleute" besprochen.
Bei einer gestreckten Abschlussprüfung würde ein früher Prüfungsteil bereits zur Abschlussnote zählen. Dafür sollte die bisherige Zwischenprüfung ersetzt werden. Der genaue Zeitpunkt und die künftige Rolle des Abschlussprojekts standen noch nicht fest.
In den vorgestellten Entwürfen fanden sich außerdem Anforderungen, Projekte zu planen und zu steuern, Anwendungen zu testen und zu dokumentieren sowie marktgängige IT-Produkte zu beurteilen. Auch das Schulen und Beraten von Nutzer:innen gehörte dazu. Ergänzend wurden arbeitsrechtliche Inhalte und Umweltschutz aufgeführt.
Selbstgesteuertes Lernen sollte bereits während der Ausbildung eingeübt werden. Persönliche und interkulturelle Kompetenzen spielten ebenfalls eine Rolle, etwa für die Zusammenarbeit in internationalen Projekten.
Deinen Ausbildungsplan prüfen
In meinen Shownotes findest du die Tabelle zu den Änderungen von 2018 sowie die zugrunde liegenden Verordnungen und Vortragsquellen. Mit dem Ausbildungsrahmenplan kannst du prüfen, welche Inhalte dein Betrieb dir vermittelt. Wenn einzelne Punkte fehlen, sprich sie mit deinem:r Ausbilder:in durch.
Für eine weitere Folge habe ich angekündigt, den Ausbildungsrahmenplan als Excel-Datei vorzustellen und zu zeigen, wie daraus ein betrieblicher Ausbildungsplan entsteht.
Transkription der gesamten Episode
Automatisch erzeugte Transkription der Episode
Herzlich willkommen zum Anwendungsentwickler-Podcast, dem Podcast rund um die Ausbildung zum Fachinformatiker
für Anwendungsentwicklung. In dieser Episode geht es um die Neuordnung der IT-Berufe in
den Jahren 2018 und 2020. Viel Spaß! Hallo und herzlich willkommen zur 134. Episode
des Anwendungsentwickler-Podcasts. Mein Name ist Stefan Macke und heute geht es um die Neuordnung
der IT-Berufe. Ja, was heißt das denn? Im Jahr 2018 wurde die erste kleine Überarbeitung der
IT-Berufe seit 1997 verbindlich, gesetzlich verbindlich und darüber wollen wir jetzt heute
mal sprechen, denn das betrifft uns alle, alle die wir irgendwie Fachinformatiker ausbilden
oder ausgebildet werden. Seit dem 1.8.2018 wurde die Ausbildungsordnung ein wenig angepasst und im
Jahr 2020 wird sie wahrscheinlich noch ein bisschen mehr angepasst und was es da so für
Anpassungen gibt und was es für Konsequenzen hat für unsere tägliche Ausbildung, darüber wollte
ich heute mal ein bisschen schnacken. Und ich würde sagen, wir steigen da auch direkt ein. Also
bislang oder auch aktuell noch werden die fünf IT-Berufe, die es gibt, also die beiden Fachinformatiker,
Anwendungsentwicklung und Systemintegration, die Informatik-Kaufleute, die IT-Systemkaufleute und
die IT-Systemelektroniker in ein und der gleichen Verordnung geregelt und zwar in der Verordnung
über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik. Das
ist so ein richtig schöner, langer, sperriger Begriff. Deswegen werde ich ab jetzt immer nur
die Verordnung sagen oder die Berufsverordnung, weil diesen langen Begriff, den will ich nicht
immer hier raus plappern. Auf jeden Fall wurde diese Verordnung schon 1997 erstellt. Das ist
ganz schön lange her, also zum Zeitpunkt der Aufnahme hier. Über 20 Jahre ist die quasi schon
alt und wurde seitdem auch nicht angepasst. Das heißt, 1997 haben sich die Leute mal hingesetzt
und quasi ein Gesetz geschrieben, in dem beschrieben ist, wie man Auszubildende hat im IT-Bereich. Und
da sind auch insbesondere die Ausbildungsinhalte natürlich alle aufgelistet im Ausbildungsrahmenplan,
der als Anhang an der Verordnung hängt. Und ja, seit 20 Jahren hat sich daran nichts verändert.
Dann heißt das wohl, dass die ganz gut definiert haben damals und zwar auch relativ
technologieunabhängig. Denn in 20 Jahren hat sich natürlich die komplette IT auf den Kopf
gestellt und total verändert. Aber in der Verordnung sind diese Inhalte so allgemein
formuliert, dass man eben nicht alle Nase lang diese Verordnung anpassen muss. Im angehängten
Ausbildungsrahmenplan in dieser Verordnung steht dann zum Beispiel unter § 10 Absatz 2 Nummer 9
1, der speziell für die Anwendungsentwickler gilt, sowas wie kundenspezifische Anpassung und
Softwarepflege als Oberpunkt. Und dann steht da drei Unterpunkte drunter. Und der erste
davon ist Anwendungslösungen entsprechend den kundenspezifischen Anforderungen einrichten,
konfigurieren und anpassen. Der zweite ist Software an eine veränderte Umgebung anpassen
und weiterentwickeln. Und Nummer 3 Anwendungslösungen mithilfe von Applikationssprachen
erweitern. So, das sind total allgemeine Formulierungen. Die waren genauso gültig
vor 20 Jahren wie heute. Das heißt, was muss der Anwendungsentwickler machen? Ja,
er muss Software programmieren. Er muss Lösungen anhand der Anforderungen entwickeln, die der Kunde
hat. Und er muss eventuell auch anpassen können. Er muss ja eine andere Umgebung anpassen können.
Er muss andere Sprachen dafür einsetzen. Also es ist bewusst so formuliert, dass das heute noch
genauso Gültigkeit hat wie früher. Denn letztlich wird genauso Software entwickelt heute wie vor 20
Jahren. Nur dass sich vielleicht die Sprachen, die Pattern, die weiß ich nicht, die Frameworks
oder sonst was geändert haben. Damals hatten wir vielleicht ganz viele Client-Anwendungen. Heute
sind es eher Web-Anwendungen. Aber die grundsätzliche Kompetenz, die ich als Anwendungsentwickler
erwerben muss, ist Anwendung entwickeln und zwar so wie der Kunde die haben will. Und genau das
ist halt eben in dieser Verordnung formuliert und festgehalten. Von daher gab es jetzt auch
nicht so den dringenden Überarbeitungsbedarf. Das heißt, diese allgemein gehaltenen Sachen
hätte man jetzt auch locker noch so weiter laufen lassen können. Und das ist auch so passiert. Die
wurden auch in großen Teilen überhaupt nicht angepasst, sondern nur kleine Ergänzungen
wurden vorgenommen. Welche Ergänzungen das sind, da kommen wir gleich mal im Detail drauf. Das sind
nicht viele, keine Angst, es dauert nicht lange. Aber es kam dann in den letzten Jahren immer mal
wieder so ein bisschen die Frage auf, mensch, müssen wir da vielleicht nicht doch mal was
machen. Ich meine, IT-Berufe sind eigentlich hochmodern und die Verordnung ist von 1997,
das ist ja schon ein bisschen seltsam. Und dann gab es auch immer mal wieder Stimmen aus der
Industrie zum Beispiel oder Leute, die sich über diese Abschlussprüfung aufgeregt haben,
was ja heute auch immer noch so ist und so weiter und so fort. Und deswegen wurde eine
Vorstudie in Auftrag gegeben, ganz offiziell quasi, um dann zu gucken, müssen wir die IT-Berufe
überarbeiten und wenn ja, was müssen wir da überarbeiten. Und ja, da ist auch ein bisschen
was rausgekommen. Wie gesagt, das gucken wir uns gleich an. Kurzer Hinweis vielleicht noch mal,
zum Zeitpunkt der Aufnahme hier ist gerade vor ein, zwei Wochen rausgekommen die Rangliste 2018
der Ausbildungsberufe nach Anzahl der Neuabschlüsse beim BIBB, also dem Bundesinstitut
für Berufsbildung. Da gibt es immer einmal im Jahr so eine Übersicht, wie viele Azubis quasi
in den einzelnen Berufen einen Ausbildungsvertrag unterschrieben haben. Und da ist es jetzt ganz
aktuell so, dass der Fachinformatiker insgesamt schon auf den siebten Platz vorgerückt ist. Das
heißt, er ist unter den Top Ten. Zum zweiten Mal war er im letzten Jahr auch schon, aber jetzt noch
zwei Plätze aufgestiegen, sodass er also unter den Top Ten der beliebtesten Berufe zu finden ist.
Beliebt, das ist immer so eine kleine Wertung. Hier geht es natürlich erstmal nur darum,
wie viele Leute eine Ausbildung dort gestartet haben. Aber man kann sehen, dass sehr, sehr viele
Leute eine Ausbildung im IT-Bereich starten und gerade der Fachinformatiker hier einer der
beliebtesten Berufe überhaupt ist. Also über alle über 300 Ausbildungsberufe, die es in Deutschland
gibt, hinweg. Also finde ich richtig toll. Problem dabei übrigens 8 Prozent Frauenquote, glaube ich,
92 Prozent männliche Auszubildende, 8 Prozent Damen. Das ist natürlich ein bisschen wenig,
aber insgesamt die Beliebtheit ist also immer noch gegeben, wächst sogar noch. Das Interesse an dem
Beruf ist also ungebrochen und das ist ja vielleicht auch nochmal ein Grund mehr dafür,
diese Überarbeitung jetzt mal anzustoßen, damit es halt zeitgemäß bleibt und man sich halt eben
nicht darauf ausruht, was man bislang so geschafft hat. Gut und so wurde dann halt diese Vorstudien
Auftrag gegeben und ja, worum ging es da? Es war im Prinzip eine Umfrage bei Arbeitgebern,
bei Schulen, bei Auszubildenden, also im Prinzip bei allen, die irgendwie mit der Ausbildung zu tun
hatten. Natürlich auch mit den ausbildenden Personen, mit Ausbildern und so weiter,
Ausbildungsbeauftragten. Dann wurde gefragt, Mensch, was können wir denn besser machen oder
was müssen wir denn verändern einfach an den IT-Berufen. IT-Berufe, wie gesagt, sind alle
fünf. Ich gehe jetzt gleich bei den Details nur auf die Fachinformatiker ein, weil das ja für
uns am interessantesten ist, aber letztlich gilt das alles für alle fünf IT-Berufe. Und ganz
besonders wichtig wurde bei dieser Vorstudie identifiziert, Mensch, wir müssen irgendwas an
den Inhalten machen und zwar hat sich in den letzten Jahren so viel getan in Richtung IT-Security,
das müssen wir unbedingt mit aufnehmen in die Berufsverordnung, das heißt in den
Ausbildungsrahmenplan, da müssen Inhalte in Bezug auf IT-Security irgendwo fest verankert werden und
das ist auch passiert, wenn wir uns gleich anschauen. Außerdem gab es halt so in den
letzten Jahren diesen Hype um Industrie 4.0, also mehr Hardware-nahe oder System-nahe Programmierung,
IoT, also Internet of Things, solche Sachen werden immer wichtiger. Ist vielleicht gerade
ein Hype, ist jetzt schwierig das zu bewerten, muss das wirklich langfristig in den Ausbildungsrahmen
planen oder ist das so eine Welle, die vielleicht auch in ein paar Jahren wieder abeppt, das finde
ich persönlich zum Beispiel sehr schwer zu entscheiden, aber ich muss das ja auch nicht
entscheiden. Und aber auch personelle und soziale Kompetenzen wurden aufgenommen, also sowas wie der
einsame Nerd, der vom PC sitzt, das gibt es ja schon seit Jahren nicht mehr und das sollte vielleicht
auch noch mal so ein bisschen in den Ausbildungsrahmenplan mit aufgenommen werden. Außerdem wurde
diskutiert oder angeregt, dass man vielleicht den Informatik-Kaufmann und den IT-System-Kaufmann,
die beiden Berufe, zusammenlegt zu einem, denn letztlich in der Praxis unterscheiden die sich
nur ganz rudimentär. Ich übersetze das immer so, der Informatik-Kaufmann ist für den Einkauf
zuständig und der IT-System-Kaufmann für den Verkauf. Das heißt, der IT-System-Kaufmann verkauft
mir als Endbenutzer vielleicht einen PC, während der Informatik-Kaufmann im Unternehmen sitzt und
die PCs einkauft für das Unternehmen. So ganz grob habe ich es mal so für mich abgegrenzt,
aber letztlich sind ganz, ganz viele Ausgangsinhalte identisch und deswegen kann man darüber nachdenken,
die zusammenzulegen. Vor allem, weil die Nachfrage nach diesen beiden Berufen, ich glaube nicht
rückläufig, aber auf einem sehr niedrigen Niveau ist. Also ich meine, ich habe eine Zahl,
dass wir ungefähr viermal so viele Fachinformatiker haben wie diese Kaufleute. Das kann ich aber noch
mal raussuchen, ob ich da irgendwo meine Statistik habe. Auf jeden Fall ist die Nachfrage bei den
IT-Berufen bei den Fachinformatikern die höchste, bei den anderen IT-Berufen eher nicht so. Ja,
dann haben wir noch diskutiert, ob die beiden Fachinformatiker vielleicht einfach in separate
Berufe aufgegliedert werden sollen und nicht in diese Fachrichtungen, denn es ist ja auch immer
sperrig zu sagen, hey, ich bin Fachinformatiker, Bindestrich Fachrichtung Anmeldungsentwicklung.
Warum macht man nicht einfach zwei Berufe draus? Kann man zum Beispiel auch diskutieren. Außerdem
wurde angeregt, dass man vielleicht Wahlqualifikationen einführt. Das heißt, man könnte,
wenn man Anmeldungsentwickler ist, so eine Qualifikation in Richtung, was weiß ich,
App-Entwicklung machen oder Web-Entwicklung oder vielleicht wirklich IoT oder sonst irgendwas. Das
heißt, ich bin dann nicht mehr Anmeldungsentwickler, der im Prinzip alles kann, sondern ich habe quasi
so eine Spezialisierung in einem besonderen Bereich der Anmeldungsentwicklung meinetwegen.
Und zum Schluss wurde immer darüber diskutiert, wie man die Abschlussprüfung erneuern kann. Du
weißt das sicherlich selbst. Entweder hast du die Prüfung noch vor dir oder hast du es schon
abgelegt. Dieses Projekt am Ende, das führt immer zu Problemen, hat immer zu wenig Zeit und hin und
her. Und diese Zwischenprüfung vor allem, wenn du die mitgeschrieben hast, die ist ja für die
Abschlussnote auch völlig irrelevant und so. Und das könnte man mal überarbeiten. Und die Idee ist
zum Beispiel, dass man eine gestreckte Prüfung daraus macht. Das heißt, die Zwischenprüfung
wird zu einem Teil der Abschlussprüfung, sodass man also nicht drei Jahre auf der faulen Haut
liegen kann und eine Prüfung macht, sondern dass man schon nach anderthalb Jahren den ersten Teil
der Abschlussprüfung absolviert, der dann auch mit zur Abschlussnote zählt. Das sind jetzt aber
erstmal so die Ideen, die aus der Studie, aus der Vorstudie herauskamen. Das ist nicht alles so
umgesetzt und wird vielleicht auch nicht so umgesetzt. Das ist alles noch so ein bisschen
schwammig. Wir können uns jetzt mal angucken, was denn tatsächlich 2018 umgesetzt wurde. Und das
ist jetzt wirklich offiziell. Das steht jetzt in der Verordnung, der Berufsverordnung drin. Danach
müssen wir uns richten. Für alle Azubis ab dem 1.8.2018 gilt das. Das ist quasi live. Das heißt,
wenn du jetzt gerade noch in deiner Ausbildung steckst und zum 1.8. angefangen hast im Jahr 2018,
dann gelten diese Änderungen schon für dich persönlich. Und dein Ausbildungsbetrieb muss
gucken, dass das vermittelt wird, was da jetzt zusätzlich dazu kam. Und andersherum,
wenn du Ausbilder bist, darauf achten, dass diese neuen Sachen mit in die Ausbildung jetzt
integriert werden müssen. Ganz offiziell laut Verordnung. Und da gucken wir uns vielleicht
einmal kurz an, was jetzt da genau geändert wurde. Im Prinzip sind 99 Prozent der Verordnung
exakt identisch geblieben, aber es sind ein paar Paragrafen verändert oder ergänzt worden. Und
insbesondere geht es hier um das Stichwort IT-Security oder IT-Sicherheit. Das habe ich
gerade schon angesprochen. Und so ein bisschen auch um den Bereich Datenschutz bzw. Medienkonsum oder
Umgang mit Medien. Die schauen wir uns gleich einfach mal einmal an. Die konkreten Änderungen,
die es da gibt, die kann man sich auch nachlesen in einer ersten Verordnung zur Änderung der
Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik.
Also wer sich diese Namen ausdenkt, der hat glaube ich sonst den ganzen Tag nichts zu tun. Das sind
einfach mega Brocken. Ich sage jetzt einfach mal Änderungsverordnung dazu. Die Änderungsverordnung
ist nicht allzu lang. Da stehen nur so ein paar Sachen drin, aber man kann die nicht sehr gut
lesen, muss ich leider sagen. Ich habe gedacht, ich lese mir die mal im durch und gucke dann,
was hat sich verändert und so. So einfach ist es nicht. Denn diese Änderungsverordnung,
da steht nicht einfach drin, wie die Verordnung jetzt lauten soll, sondern es steht dann sowas
drin wie Paragraf 13 wurde gestrichen. Ohne dass irgendwo steht, was überhaupt im Paragraf 13 vorher
drin stand. Oder in Paragraf 5.4a wird folgender Satz am Ende der Zeile ergänzt. Oder in der Mitte
wird folgendes Wort eingefügt und so weiter. Also völlig Banane. Wenn ich mir nur die Veränderung
angucke, da kann ich nichts mit anfangen. Also das ist nicht, wie man sich das vorstellen kann
von Git Diff oder sowas. Und ich sehe den alten Text und den neuen. Nein, bei weitem nicht. Es
sind quasi nur die Änderungen so aufgeschrieben, dass ich mir jetzt selber die alte Verordnung
angucken muss und da die Änderung dann einpflegen muss und erst dann ergibt es Sinn. Und das habe
ich einfach mal gemacht, weil ich einfach sehen wollte, was hat sich denn verändert und habe also
mühsam die alte Verordnung durchgeguckt und habe dann diese Änderung darauf angewendet. Und das
Ergebnis findest du in Show Notes. Da gibt es dann eine übersichtliche Tabelle, wo du genau
sehen kannst, was wurde denn jetzt wirklich konkret geändert. Das heißt, geh einfach mal auf
die Show Notes. Findest du wie immer unter amoese-podcast.de slash 134 für die 134. Episode
und da gibt es eine kleine Tabelle. Und da sieht man dann, Mensch, diese also jetzt ungelogen sieben
oder achtseitige Änderungsverordnung, da kommt am Ende gar nicht mehr viel bei rum. Denn das
meiste davon ist irgendwas mit Paragrafen. Aber die Änderungen selber sind dann eigentlich nur
noch ganz klein. Und wenn du dir die Tabelle anguckst, die ich da erstellt habe, das sind
vielleicht sechs oder acht. Lass es auch zehn Zeilen sein, aber das war es. Also mehr wurde
tatsächlich auch nicht angepasst im Ausbildungsrahmenplan. Ja, dann würde ich sagen,
dann gucken wir uns die Änderungen jetzt wirklich mal an. Also es geht los mit einem
neuen Paragrafen, den es vorher noch nicht gab. Das ist die 3.1f. Der ist dazu gekommen und
wörtlich heißt er, die Auswirkungen des eigenen Kommunikations- und Informationsverhalten in
beruflichen Kontexten erkennen und Strategien zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien
anwenden. Aha, was heißt das übersetzt für uns? Im Prinzip geht es darum, mach keinen Scheiß im
Internet. Ich fasse es mal in einem kurzknackigen Begriff zusammen. Man muss also wissen, mit wem
kommuniziere ich, wie kommuniziere ich im Internet. Darf ich Dachen online stellen? Stichwort
Datenschutz, die da nicht hingehören. Sollte ich meine Partyfotos online stellen? Und ja,
wie gehe ich mit diesen digitalen Medien um? Auch hier nicht bewusst sowas wie Social Media
eingebaut. Das könnte ja ein Hype sein. Wer weiß, ob es in 20 Jahren Facebook noch gibt? Ich glaube
eher nicht. Das heißt wieder bewusst schwammig gehalten. Aber es geht einfach darum, wenn ich
diese neuen Medien nutze, muss ich damit auch verantwortungsbewusst umgehen. Und das ist Teil
der Ausbildung. Das gehört dazu. Man kann als Azubi nicht jeden Scheiß im Internet posten.
Mensch, hier heute habe ich die Leistungsabrechnung von Patient XY bei mir in der Arbeit korrigiert
und der hat ein Bein gebrochen oder so. Nein, das geht natürlich nicht. Und in diesem Fall als ITler
noch viel wichtiger, denn da haben wir natürlich, wenn wir Admin-Rechte haben, Zugriff auf Daten,
die uns ja eigentlich wirklich überhaupt gar nichts angehen. Wenn wir darüber irgendwas im
Internet posten würden, oh Katastrophe. Aber es geht natürlich auch um meine eigene Darstellung.
Wie gebe ich mich im Internet? Wie diskutiere ich damit und so weiter? Und das sind wichtige
Ausbildungsinhalte, die jetzt wirklich in den Rahmenplan ergänzt wurden. Die gab es also so
vorher nicht. Und dann kommen wir jetzt zu ein paar Anpassungen, die betreffen, also was ich
bislang erzählt habe, gilt für beide Fachinformatiker. Sowohl Systemintegration als auch
Anwendungsentwicklung. Da war der Rahmenplan ja auch zu 80 Prozent deckungsgleich und diese
Anpassung gilt jetzt auch für beide Fachinformatiker. Und das, was jetzt kommt, auch, da wurden nämlich
einfach ein paar Sachen um Informationen ergänzt. Und da gucken wir uns mal den Paragraf 5.4 an.
Der hieß vorher Datenschutz und Urheberrecht und jetzt heißt er IT-Sicherheit, Datenschutz und
Urheberrecht. Das heißt, alles, was wir vorher schon wissen mussten über Datenschutz und Urheberrecht
bleibt gleich. Darf ich diese Bilder zum Beispiel in meiner Präsentation benutzen? Darf ich diese
Sachen überhaupt sehen oder nicht? Stichwort Datenschutz. Und jetzt wird das halt ergänzt um
IT-Sicherheit. Das heißt, hier wird einfach nur dieser eine Begriff in dem Paragraf ergänzt. Das
kann natürlich alles und nichts heißen. Was heißt IT-Sicherheit? Muss ich mich jetzt über
Verschlüsselung gut auskennen? Ja, musste ich vorher gefühlt aber auch schon. Also das war jetzt
nichts Neues. Es steht jetzt eigentlich nur ein bisschen expliziter in der Verordnung drin. Also
ich glaube nicht, dass sich da jetzt großartig mega neue Inhalte ergeben dadurch, sondern es ist
einfach nur explizit noch mal hingeschrieben. Hallo, du kannst dich nicht mehr rausreden, wenn
du es nicht weißt. So würde ich das jetzt einfach mal übersetzen. So und die restlichen Paragrafen
haben sich so ein bisschen verschoben oder angepasst oder sonst irgendwas. Deswegen gehe
ich dir jetzt nicht im Detail alle durch, was vorher, was nachher war. Wir gucken uns jetzt
einfach mal nur an, wie es neu ist. Der neue Paragraf eben war halt IT-Sicherheit, Datenschutz
und Urheberrecht und die Unterparagrafen davon von A bis E gibt es jetzt, sind dann rechtliche
Regelungen und betriebliche Vorgaben zur IT-Sicherheit einhalten. Das ist ja schon mal
gut. Irgendwer macht mir Vorschriften, was ich zu tun habe, was weiß ich, Passwortlänge,
irgendwelche Mail-Verschlüsselungen oder sonst irgendwas. Und ich muss das anwenden und vor
allem auch umsetzen. Zweiter Punkt B Bedrohungsszenarien und Schadenspotenziale erkennen
und bewerten. Das ist auch für beide Fachinformatiker interessant. Sowohl für mich als
Anwendungsentwickler muss ich wissen, wie ich meine Anwendung absichere, zum Beispiel gegen
SQL-Injection oder sowas muss ich erkennen. Ist das wichtig? Ist das ein relevantes
Angriffspotenzial für meine Anwendung oder nicht? Und als Physi natürlich auch. Wie mache ich die
Firewall zu oder sonst irgendwas? Dann haben wir den Absatz C Schutzmechanismen für Informations-
und telekommunikationstechnische Systeme anwenden. Das wäre dann halt genau das Konkrete. Wie stelle
ich die Firewall ein? Wie benutze ich denn mein ORM so, dass SQL-Injection vielleicht unmöglich
ist? Oder wie mache ich Cross-Site-Scripting auf meiner Website aus? Oder was auch immer man da
tun kann. Dann haben wir Punkt D Vorschriften zum Datenschutz einhalten. Das war aber auch schon
immer so. Das ist jetzt nichts Neues. Spätestens seit DSGVO haben wir natürlich einen Haufen an
Zeug, den wir da einhalten müssen, noch zusätzlich. Wobei sich in Deutschland ja gar nicht so viel
verändert hat letztlich. Und als letzten Punkt E haben wir dann noch Vorschriften zum Urheberrecht
einhalten. Ja, das hatten wir aber auch schon immer. Wir durften auch früher nicht irgendwelche
Sachen aus dem Internet kopieren, weil es unsere ausgeben. Oder irgendwelche Bilder in Präsentationen
packen, die wir nicht selbst gemacht haben. Was auch immer. Also das gilt auch weiterhin genau
wie früher auch. Ich will jetzt nicht alle alten Sachen noch durchgehen, aber ein Stichwort zum
Beispiel, das jetzt rausgefallen ist. Im alten Paragraf D stand mal technische Vorschriften zur
Sicherung des Fernmeldegeheimnisses anwenden. Und das ist natürlich auch so ein uralt Begriff,
der vor 20 Jahren noch brandaktuell war. Heute kennt das wahrscheinlich keiner mehr.
Fernmeldegeheimnis. Da geht es wahrscheinlich noch um Telefone und so. Das benutzt ja heute
keiner mehr. Also von daher, die haben einfach diese ganzen Sachen ein bisschen modernisiert.
Aber im Prinzip steht das Gleiche drin wie früher auch. Zum Beispiel vorher schon in 5.4a stand
Verschlüsselungsverfahren und Zugriffsschutzmethoden anwenden. Das heißt, durch den Punkt IT-Sicherheit
ist jetzt nicht hinzugekommen, dass man sich mit Kryptografie auskennen muss. Das war schon
immer so. Es ist bloß einfach ein bisschen anders formuliert worden. Also inhaltlich hat sich hier
nicht so riesig was geändert, muss man ehrlich sagen. Es hat sich einfach nur ein bisschen an der
Formulierung geändert. Die Reihenfolge vielleicht ein bisschen und ein oder andere Wörter wurden
gestrichen und durch andere ersetzt. Etwas spezifischer für die Anwendungsentwickler
wird es dann noch in Paragraf 6.2e. Da wurde die IT-Security jetzt auch mit aufgenommen und zwar
unter dem Punkt Programme unter Berücksichtigung der Wartbarkeit und Wiederverwendbarkeit und
Sicherheit erstellen. Das ist etwas, was es vorher auch nicht gab. Das wurde jetzt neu aufgenommen.
Das heißt, auch die Anwendungsentwickler müssen jetzt beim Bauen ihrer Software darauf achten,
dass sie sicher ist. Also Security by Default erst mal einbauen und nicht im Nachhinein dann
überlegen, hätte ich da jetzt vielleicht eine Authentifizierung einbauen müssen. Nö, das muss
von Anfang an eingebaut werden. Das sollte zwar sowieso schon gängig gewesen sein, aber jetzt
wurde es auch offiziell in die Verordnung aufgenommen. Das heißt also Freunde, Achtung,
wenn ihr eure Software baut, darauf achten, dass sie von Anfang an auch sicher ausgelegt ist. Was
auch immer das heißt, das steht hier nicht. Es wird hier niemals so was drinstehen, wie alle
Anwendungen müssen mit OAuth authentifiziert werden oder sonst was, weil das viel zu
technologie-spezifisch ist. Das kann ja in zwei Jahren schon wieder ganz anders sein. Also es geht
einfach darum, wie baue ich sichere Software. Das ist halt Teil der Ausbildung und je nachdem,
was ich denn da für Anwendung programmiere, unterscheiden sich diese Szenarien ja auch
komplett vielleicht voneinander. Also ab jetzt dran denken, wenn ihr Anwendung baut,
bitte auch auf Sicherheit achten. Und dann gibt es auch noch zwei Sachen, die ergänzt wurden,
speziell für Physis, für die System-Informatiker, würde ich schon sagen, für die System-Integratoren.
Und da gibt es in § 8.2e, da geht es um Angriffsszenarien auf Netzwerke erkennen und
bewerten und § 8.2f, Systeme zur IT-Sicherheit in Netzwerken implementieren. Das heißt,
wir müssen als ITler, als Systemadministratoren, als System-Integratoren,
Informatiker, schon wieder Systemintegratoren heißt es so, als Physis, müssen wir
sowohl unser Netzwerk in irgendeiner Form monitoren und erkennen können, wann wir
angegriffen werden. Das wäre vielleicht gar nicht so schlecht. Merkt vielleicht
irgendein Monitoring-System, dass ich gerade einen DDoS-Attacker auf mein Netzwerk
habe, wäre vielleicht ganz gut. Und wie bewerte ich das dann? Ist das jetzt
schlimm? Muss ich was tun? Oder ist das jetzt gerade ein Spike, weil, keine Ahnung,
gerade das Weihnachtsgeschäft ist und unser Webshop wird halt mit Anfragen
bombardiert. Ist das ganz normal oder ist das wirklich ein Angriff zum Beispiel?
Das gehört darunter. Und das nächste natürlich, ich muss entsprechende
Gegenmaßnahmen einbauen. Das heißt, ich muss vielleicht eine Firewall hochziehen,
Paketfilter einrichten, ich weiß es nicht, Clustering einsetzen, das Zeug
vielleicht in die Cloud auslagern, wenn wir hohe Spikes haben, was auch immer man
dann da halt so tun muss, um die IT-Security zu gewährleisten.
Das heißt, auch gerade für die Physis wird noch mal hier ein Fokus gelegt
darauf, Mensch, unser Netzwerk muss sauber bleiben. Das heißt, ich muss mich
darum kümmern, dass da, ja, wenn ein Angriff passiert, ich ihn auch mitbekomme und
dass ich halt auch etwas dagegen tun kann, wenn ich angegriffen werde.
So, die letzten beiden Paragraphen waren jetzt speziell für Physis, aber ganz
wichtig, die anderen Anpassungen, die ich vorgelesen habe oder erklärt habe, gelten
für alle IT-Berufe. Also, falls du zuhörst und kein Fachinformatiker bist oder
werden willst, auch die anderen IT-Berufe, die Kaufleute und die
Systemelektroniker müssen sich mit IT-Security auseinandersetzen und der
Auswirkungen des eigenen Kommunikationsverhaltens. Das heißt, es
sind Dinge, die für alle ITler interessant und relevant sind und ab
jetzt halt auch zur Berufsverordnung dazugehören. Man kann sich also nicht
damit rausreden, Mensch, ich verkaufe doch nur PCs, ich muss mich nicht mit
IT-Security auskennen. Nö, auch da ist das sicherlich relevant. Wenn ich zum
Beispiel einen PC verkaufe, dann sollte da vielleicht heutzutage in Windows die
Firewall angeschaltet sein oder es sollte ein aktueller Viren-Scanner
installiert sein oder was auch immer. Ja, das heißt, IT-Security wird für alle
IT-Berufe wichtig und wird das nicht, sondern ist es schon ab dem 1.8.
gilt das halt. Übrigens, falls du deine Ausbildung vorher begonnen hast, gilt für
dich natürlich noch die alte Verordnung, aber ab dem 1.8.2018 ist das Zeug hier
relevant für alle Azubis. So, dann kommen wir jetzt noch zu dem ganz wichtigen Teil
und zwar dem allseits beliebten Berichtsheft. Und zwar wurde in der
kompletten Ausbildungsverordnung für die IT-Berufe jeder Paragraf gestrichen, der
sich mit dem Führen des Berichtsheftes beschäftigt. Früher gab es für jeden
Beruf einzeln einen Paragrafen. Für die beiden Fachinformatiker war das der
Paragraf 13. Da stand drin, der Auszubildende hat ein Berichtsheft in
Form eines Ausbildungsnachweises zu führen und so weiter und so fort. Und die
wurden komplett gestrichen, ersatzlos. Jetzt könnte man meinen, oh mein Gott, ich
muss keinen Berichtsheft mehr führen, aber leider ist dem nicht so. Es ist
nämlich stattdessen einfach das BBIG, also das Berufsbildungsgesetz, in Kraft
getreten. Das gab es vorher auch schon, aber es wurde jetzt quasi einfach die
Formulierung aus dem BBIG übernommen, anstatt nur für die IT-Berufe noch mal
eine Sonderlocke zu definieren. Das BBIG gilt für alle Ausbildungsberufe in ganz
Deutschland. Es ist das grundlegende Gesetz zur Berufsbildung. Deswegen heißt
es Berufsbildungsgesetz. Und was da drin steht, gilt egal, was für einen Beruf
man ausübt. Und vorher war es halt so, dass die IT-Berufe noch mal zusätzlich
was zum Thema Berichtsheft geschrieben haben. Heute ist es jetzt nicht mehr so.
Das heißt, wir nehmen einfach die Standardformulierung aus dem BBIG. Und da
gibt es Paragraf 14, Absatz 2. Ausbildende haben Auszubildenden zum Führen des
Ausbildungsnachweises nach bla bla bla anzuhalten und diese regelmäßig durch
zu sehen. Und dann muss man das Ganze auch noch während der Arbeitszeit machen
dürfen. Und dann gibt es noch den Paragraf 13, Absatz 7. Und da steht, Auszubildende
haben sich zu bemühen, die beruflichen Handlungsfähigkeit zu erwerben.
Und sie sind insbesondere verpflichtet, einen schriftlichen oder
elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen.
Das heißt, ganz normal, genau wie immer, geht es weiter mit dem Berichtsheft. Und
es gibt keine Ausrede, das nicht zu führen. Im Gegenteil, wenn man das nicht
führt, wird man nicht zur Prüfung zugelassen.
Also von daher, es hat sich nichts geändert am Berichtsheft. Es steht bloß
nicht mehr in der Berufsverordnung, sondern jetzt im Berufsbildungsgesetz.
Und damit hätten wir jetzt auch alle Änderungen zum 1.8.2018 abgehakt. Also
das, was ich bislang erzählt habe, gilt ab sofort. Und nicht ab sofort, ab dem 1.8.2018.
Berichtsheft wird weiter gepflegt und die paar Anpassungen bei den Inhalten
betreffen hauptsächlich die IT-Security und den Umgang mit, ja, ich sage jetzt
nicht sozialen Medien, aber den Umgang mit irgendwas im Internet, digitalen
Medien und so weiter. Das ist gültig. Das ist aber eine relativ kleine
Anpassung. Das meiste davon musste man vorher eh schon machen. Jetzt steht es bloß
explizit in der Verordnung drin. Und ja, das war also eine wirklich sehr kleine
Anpassung 2018. 2020 soll es eigentlich eine etwas größere geben. Da kann ich
natürlich jetzt noch nicht im Detail sagen, was passieren wird, weil das steht
einfach noch nicht fest. Das ist noch nicht abgesegnet. Aber wir können uns mal
ein bisschen anschauen, was denn vielleicht geplant ist oder worüber
nachgedacht wird gerade. Zum einen soll es da auch noch mal wieder inhaltlich, um
bestimmte Themen gehen, wie zum Beispiel IT-Security. Vielleicht muss man
noch was nachschärfen. Virtualisierung, Cloud Computing, Big Data, Mobile Computing.
Das sind alles Sachen, die gab es vor 20 Jahren so noch nicht. Und das ist jetzt
die Frage, wie kriegt man das verallgemeinert und abstrahiert, dass es
auch noch weiter Gültigkeit behält die nächsten Jahre, in die Verordnung mit
rein. Und da habe ich jetzt einfach auch mal in den Shownotes ein paar Quellen
zusammengetragen von einigen IHK-Vorträgen, von Leuten auch, die mit
in diesem Ausschuss sitzen, der das dann absegnet am Ende, was da so die aktuellen
Ideen sind. Also einfach mal in die Shownotes gucken. Da kannst du dir dann
auch die Primärquellen dazu anschauen. Ich habe jetzt einfach ein paar Sachen
zusammengetragen. Das waren jetzt einmal so die thematischen, die ich gerade
angesprochen habe. Dann überlegt man, ob man die Berufe Informatikkaufmann und
IT-Systemkaufmann vielleicht voneinander abgrenzen muss oder andersherum die
vielleicht zusammenfassen muss, weil die gar nicht so viel unterschiedliche
Inhalte haben. Oder noch weiter, der Informatikkaufmann soll ein komplett neues
Profil bekommen, eine ganz neue Ausrichtung. Das heißt, es wird nicht mehr
den Informatikkaufmann geben, sondern den sogenannten Datenkaufmann bzw.
allgemein Datenkaufleute. Das könnte auch dabei rauskommen. Das ist sogar
relativ wahrscheinlich. Es gibt nämlich schon den Arbeitstitel Datenkaufleute.
Und da ändert sich dann der Inhalt und auch der Name des Ausbildungsberufs. Also
da wird doch vielleicht eine etwas größere Änderung auf uns zukommen. Aber
auch das ist noch nicht abgeschlossen, wie gesagt. Es wird also aktuell
diskutiert, aber ich kann nicht sagen, ob das wirklich so passiert. Und relativ
interessant natürlich auch die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung. Das
heißt, Zwischenprüfung streichen und der erste Teil der Abschlussprüfung wird
dann halt schon nach anderthalb Jahren oder nach zwei Jahren oder wie auch immer
absolviert. Wie das dann genau aussieht, ob es noch das Abschlussprojekt geben
wird und und und steht alles halt noch nicht fest. Ich kann jetzt nur sagen, was
ich bislang gefunden habe. Und da wird halt immer darüber geredet, dass man die
Abschlussprüfung so ein bisschen entzehrt und eben streckt. Wie das dann
genau in der Praxis aussieht, keine Ahnung, habe ich auch noch nicht zugelesen.
Das heißt dann immer nur, dass die ZP der erste Teil der Abschlussprüfung wird.
Kann vielleicht heißen, dass wir einfach die ZP so behalten wie jetzt, nur dass es
am Ende in die Note mit eingeht. Ich habe keine Ahnung, was am Ende bei rumkommen
wird. Wir werden es dann sehen. 2020 ist es ja dann soweit. Ansonsten habe ich so
einen kleinen Katalog der Fertigkeiten und Kenntnisse für Fachinformatiker
gefunden in einigen IHK-Vorträgen, wo dann noch mal so ein bisschen allgemeiner
zusammengefasst wird, was die Berufe eigentlich an Qualifikation mitbringen
sollen, wenn man ausgebildet wurde. Da steht dann zum Beispiel sowas drin wie
Einsetzen von Projektplanungs- und Steuerungsinstrumenten oder Testen und
Dokumentieren von Anwendungen oder Beurteilung marktgängiger IT-Produkte
oder Schulen und Beraten der Nutzer. Solche Sachen. Aber auch integrative
Fertigkeiten wie zum Beispiel Berufsbildung, Arbeitsrecht, Tarifrecht
oder Umweltschutz ist auch wichtig. Was ich ganz interessant finde,
selbstgesteuertes, bedarfs- und handlungsorientiertes Lernen. Das heißt,
man soll schon während der Ausbildung lernen, wie man richtig lernt. Denn als
ITler, das weißt du selbst, musst du ja dieses allseits berühmte lebenslange
Lernen anwenden und das wäre vielleicht ganz gut, wenn man vorher auch mal
gelernt hat, wie man denn lebenslang lernt. Aber auch hier noch mal der Punkt
persönliche, soziale und interkulturelle Kompetenzen wird auch immer wichtiger.
Gerade in der IT, wenn wir vielleicht in Projekten arbeiten, die sogar in großen
Konzernen die halbe Welt umspannen, verschiedene Zeitzonen, Japaner mit
Chinesen, mit Engländern, mit Deutschen zusammenarbeiten müssen, wie auch immer,
da muss man sich vielleicht auch ein bisschen gut mit Personen auskennen und
mit Leuten umgehen können und halt eben nicht nur den besten Code schreiben.
Das sind so ein paar Dinge, die werden jetzt halt mit einfließen in
diese neue Gestaltung und was jetzt ganz konkret am Ende dann dabei rumkommt,
das weiß der Geier, ich weiß es jedenfalls nicht. Aber es gibt halt so ein
paar Ideen und es gibt halt auch so ein paar Folien zum Beispiel vom Deutschen
Industrie- und Handelskammertag, wo dann genau diese Inhalte mal vorgestellt
wurden und was jetzt quasi in diese Gremien geht, um dann zu gucken, wie man
es konkret umsetzt. Also es kann sein, dass sich 2020 sehr viel ändert an den
Berufen für den Bereich Fachinformatiker. Das, was ich jetzt gelesen habe, glaube ich,
wird sich nicht allzu viel tun für die Informatik-Kaufleute. Da wird sich
irgendetwas tun, da gehe ich ganz stark von aus, weil das ist so einfach nicht
mehr so ganz passend oder nicht geschärft genug, dieser Bereich und auch
die Abgrenzung zu einem anderen Beruf des IT-Systemkaufmanns. Systemelektroniker
waren immer schon, so sage ich mal, in ihrer eigenen Welt sehr hardware-nah und so
weiter. Ich glaube nicht, dass da noch irgendwas passieren wird. Für die
Fachinformatiker kann ich mir nicht vorstellen, dass sich eine riesengroße
Änderung ergeben wird, weil Anwendungsentwicklung und auch
Systembetreuung, das ist im Prinzip in den Jahren gleich geblieben, bloß die
Technologien ändern sich. Aber die grundsätzlichen Anforderungen, glaube ich,
sind recht gleich geblieben. Und ob wir jetzt die Abschlussprüfung ein bisschen
auseinanderziehen oder nicht, also es wird sich bestimmt irgendetwas ergeben, aber
dass da jetzt der komplett neue Wurf passiert und das ganze Berufsbild über
den Haufen geschmissen wird, glaube ich nicht. Das war übrigens auch eine
Aussage der Vorstudie. Also insgesamt sind die Unternehmen und auch die Azubis
mit den Berufsbildern sehr zufrieden. Das funktioniert super. Die sind sehr
anerkannt vor allem auch und auch sehr beliebt bei den Azubis, haben wir zu
Beginn gehört. Von daher, da muss nicht viel passieren. Es ist kein großer
Handlungsbedarf da. Es muss halt bloß in Teilbereichen so ein bisschen
nachgeschärft werden und so die Probleme, die sich über die Jahre ergeben haben,
Stichwort Abschlussprüfung, da müsste irgendwie ein bisschen was passieren.
Aber dass jetzt ab nächstem Jahr ein komplett neuer Beruf entsteht und wir
alles anders machen, ich glaube, das wird eher nicht passieren. Dafür ist, glaube
ich, auch der ganze IHK-Apparat, der dahinter steckt, viel zu komplex und viel
zu langsam, um da jetzt irgendwie was komplett über den Haufen zu schmeißen.
Und es gibt auch nicht den Bedarf. Aufgrund der Vorstudie kam
mal draus, passt eigentlich alles so, bloß keine Anpassungen muss es geben. Und ich
glaube, von daher werden wir so weiterarbeiten können, wie wir es jetzt
auch machen, bloß halt mit ein bisschen anderen Inhalten eventuell. Und vielleicht
muss ich noch mal die Podcast Episode 1 neu aufnehmen, wie man sich auf die
Abschlussprüfung vorbereitet. Oder wie, ich glaube, 1 war ja der Ablauf der
Abschlussprüfung. Okay, das muss man dann vielleicht mal überarbeiten. Aber sonst
im Großen und Ganzen, wie man programmieren lernt, ich glaube, daran hat
sich nicht viel geändert und wird sich auch durch diese Neuordnung nicht viel
ändern. Aber ich kann natürlich nur in meine persönliche Glaskugel schauen. Ich
weiß nicht, was am Ende dabei rauskommt. Ich glaube aber, was ich bislang so
gelesen habe, dass da jetzt nicht der mega Umbruch passieren wird. Von daher, wir
machen erst mal die Ausbildung weiter wie bisher. Also ich persönlich auch. Ich
achte noch mal verstärkt auf diese neuen Inhalte, gerade auf die IT-Security, die
ich aber eh schon immer eingebaut habe. Vor kurzem hatte ich ja gerade noch hier
im Almöser Entwickler Podcast zwei Episoden zur Kryptographie. Von daher,
auch du bist da gut aufgestellt, wenn du mich hier weiter verfolgst im Podcast. Und
auch meine Azubis werden da jetzt nicht großartig anders ausgebildet, nur weil
es diese Neuordnung gab. Bloß die Inhalte habe ich halt ein bisschen
angepasst. Okay. Ja, das soll es jetzt heute von mir gewesen sein. Es gab jetzt
einen groben Überblick, was sich in diesen ersten kleinen Neuordnungen 2018
und 2020 eventuell ergeben wird. Das ganze Zeug, was ich erzählt habe, kannst du
nachlesen. Nochmal der Hinweis auf die Shownotes,
almöserentwicklerpodcast.de slash 134. Da habe ich auch alle Quellen verlinkt,
die ganzen Präsentationen, die offizielle Verordnung kannst du dir
angucken, die Änderungsverordnung. Schau da einfach mal rein. Gerade vielleicht,
wenn du als Ausbilder aktiv bist, ist es ja durchaus interessant für dich, was du
jetzt vielleicht in der Ausbildung dann anders machen musst. Und als Azubi
natürlich auch musst du wissen, was brauche ich als Infos für die
Abschlussprüfung. Stichwort IST-Security. Und ja, du kannst gerne auch mal prüfen
mit dem neuen Ausbildungsrahmenplan, ob du überhaupt alles vermittelt bekommst,
was du vermittelt bekommen müsstest in der Ausbildung. Und wenn nicht, sprich das
einfach gerne mal mit deinem Ausbilder durch und zeig vielleicht, Mensch, hier im
Punkt 8.2.e werde ich noch nicht richtig ausgebildet. Oder wie auch immer.
In einer der nächsten Episoden werde ich übrigens dann auch den
Ausbildungsrahmenplan in Form einer Excel-Datei mal vorstellen und dann auch
mal gucken, wie man daraus den betrieblichen Ausbildungsplan macht. Denn
das musste ich ja jetzt gerade auch machen, weil sich halt diese kleinen
Änderungen ergeben haben. Von daher werde ich dann auch einmal darüber berichten,
wie man das vielleicht auch als Ausbilder machen kann und dann auch als
Azubi so ein bisschen davon profitiert, wenn man den mal gesehen hat, den
Ausbildungsplan. Das soll es dann auch inhaltlich für heute gewesen sein. Ich
hoffe, es war ein bisschen was Interessantes für dich dabei und du
weißt jetzt zumindest grob, was sich durch diese IT oder durch die Neuordnung
der IT-Berufe geändert hat und eventuell ändern wird. Wenn du alle
Neuigkeiten über den Podcast und meine Website und so weiter sofort in dein
Postfach bekommen willst, dann trag dich gerne in mein Newsletter ein. Aktuell
nach der Umstellung auf DSGVO-konformen Newsletter sind es schon wieder über 700
Empfänger, die sich dort eingetragen haben. Und wenn du alle zwei Wochen am
Montag immer alle Neuigkeiten von mir haben willst, einfach unter
www.anbmglerpodcast.de slash Newsletter eintragen. Alles kostenfrei und unverbindlich.
Du kannst dich jederzeit auch wieder abmelden, wenn du nicht mehr magst. Und
vor allem kriegst du auch meine ganzen Checklisten rund um die Projektdoku, die
Projektpräsie und alles, was man so checken kann. Denn solange die
Abschlussprüfung noch nicht umgestellt ist, gilt das ja alles noch genau wie
vorher. Also einfach anmelden und dann kriegst du den Kram zugeschickt.
Wie dem auch sei, ich sage für heute vielen Dank fürs Zuhören und bis zum
nächsten Mal. Tschüss!









Wäre ja interessant zu wissen, wie die endgültigen Änderungen aussehen. Zumal, wenn die Module, wie sie in den Links beschrieben sind, tatsächlich so aufgestellt werden.
Das wird einige Berufsschulen vor ziemlichen Herausforderungen bringen, die nötigen Lehrkräfte zu stellen, die für die Umsetzung nötig sind.
Eine Überarbeitung der Berufe war eigentlich schon länger nötig, schließlich sind Themen, wie z.B. IoT, Cloud-Computing und AR aktuell, wie noch nie. Aber die dementsprechenden Fächer, werden oberflächlich bis überhaupt nicht gelehrt. Stattdessen werden abstrakte Diagramme gelehrt, die in der Praxis in den seltensten Fällen Anwendung findet.
Bereiche wie Embedded und Cyber-Security sind für viele Lehrer ein Fremdwort. Aber ein Fach wie Wirtschaft, wird hoch und runter gebetet, obwohl selbst aktuelle Statistiken sagen, dass Anwendungsentwickler und Systemintegratoren wenig bis fast gar keine Berührungspunkte damit in ihrem Alltag haben.
Hallo fanta, ja, wenn ich das wüsst. Ich bin selbst gespannt, wann es die finalen Inhalte zu lesen gibt! Wie die Berufsschulen dann damit umgehen, planen die Verantwortlichen doch nicht ein. Das müssen die schön selbst regeln! 😉
Ich bin angehender Informatikkaufmann (Abschlussprüfung im Sommer 2020) und verstehe nicht ganz, warum man die Informatikkaufleute nicht mit den IT-Systemkaufleuten zusammenlegt, da die Berufe nahezu identisch sind?! Die Absicht jetzt, aus den beiden Berufen die „Kaufleute für IT-Systemmanagement“ (Vertrieb, Service) und „Kaufleute für Digitalisierungsmanagement“ (eigentlich klassisches Informations- und Wissensmanagement laut Beschreibungen zum Berufsbild, aber weniger die Digitalisierung von Geschäftsprozessen) zu entwickeln, macht für mich aus Praxissicht keinen Sinn.
Was soll die berufliche Perspektive von Kaufleuten für Digitalisierungsmanagement sein, wenn die Tätigkeiten laut ersten Stellenbeschreibungen (für 2020) nahezu identisch zu denen von Kaufleuten für IT-Systemmanagement sind?
Es wäre sinnvoller, hätte man die oben genannten alten kaufmännischen Berufe zusammengelegt und das Profil geschärft, denn die Digitalisierung von Geschäftsprozessen sollte für mein Verständnis zur Kernqualifikation (Beratung von Kunden, Wirtschaftlichkeitsanalyse, …) von IT-Kaufleuten gehören. Das sind klassische Beratungsleistungen, die man hier vollzieht. Dazu muss man keine zwei Monoberufe schaffen, was eigentlich zusammengehört. Das würde bedeuten, dass Kunden zunächst von „Digitalisierungsmanagern“ beraten werden, ehe die „IT-Systemmanager“ ihr grünes Licht geben, wo sie doch selbst beraten könnten. Die Spezialisierung kann dann später mit dem Studium erfolgen, so meine Meinung.
Hallo Heiko, tja, die Entscheidungswege sind nicht immer nachzuvollziehen! 😉 Ich persönlich finde auch die 4 (!) Fachrichtungen des Fachinformatikers nicht so sinnvoll…
Hallo Stefan. Die zwei neuen FR von Fachinformatikern/-innen verstehe ich auch nicht wirklich. In der FR Daten- und Prozessanalyse macht man ja gewissermaßen die Arbeit der Kaufleute. Bei der FR Digitale Vernetzung reden wir eigentlich von der Systemintegration. Auch hier wäre eine Profilschärfung des Berufsbildes bzw. der FR sinnvoller gewesen.
Notfalls hätte man den einen oder anderen Beruf von 3 auf 3,5 Jahre strecken oder Inhalte, die heute zum Allgemeinwissen gehören (sollten), aus dem Lehrplan streichen müssen, um den damit frei gewordenen Platz wiederum mit neuen Inhalten (IT-Sicherheit, Vernetzung, Digitalisierung, was auch immer) zu füllen. Die Schnittmengen der beiden neuen FR zu den neuen Kaufleuten ist einfach so groß, dass sich mir die Sinnhaftigkeit der Trennung nicht erschließt.